KYC & AML

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Kenne deinen Kunden (KYC) - Nutzungsbeschränkungen

Gemäß den aktuellen Gesetzen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen, indem wir eine KYC (Know Your Customer) Überprüfung durchführen, wenn bestimmte Grenzwerte erreicht werden.
Alle Daten werden in verschlüsselter Form gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Die Überprüfung erfolgt über unseren zertifizierten Partner Veriff.

Limit ohne Überprüfung: max. €1.000 pro Bestellung, max. €10.000 insgesamt
Limit mit Überprüfung: kein Limit
Sonstiges: Einige Produkte können generell nur von verifizierten Konten erworben werden.

Die Eingabe falscher Daten oder Dokumente kann dazu führen, dass nachfolgende Käufe blockiert werden. Es kann auch dazu führen, dass der Kauf nicht bearbeitet wird.

Anti-Geldwäsche (AML)

Geldwäsche (ML) und Terrorismusfinanzierung (TF) sind sehr große Herausforderungen für die Kryptogemeinschaft. Für die Coinsbee GmbH stellen ML und TF eine ernsthafte Bedrohung für ihre Aktivitäten dar. Deshalb führt die Coinsbee GmbH Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CTF) gemäß den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, Empfehlungen, Richtlinien und bewährten Verfahren ein und setzt sie um.
Die wichtigsten Elemente der AML- und CTF-Richtlinien der Coinsbee GmbH sind nachstehend aufgeführt:

  • Kundenerfassung
    Die Kundendaten werden vor Aufnahme von Geschäftsbeziehungen (und gemäß KYC-Regeln) eingeholt. Die Coinsbee GmbH vergleicht die Informationen auch mit unabhängigen Quellen auf Richtigkeit. Durch das Sammeln und Überprüfen der Kundendaten strebt das Unternehmen danach, sich eine vernünftige Vorstellung von der wahren Identität des Kunden zu machen. Die Coinsbee GmbH muss auch das Geschäft des Kunden verstehen, um sicherzustellen, dass der Kunde keine illegalen Gelder über die Coinsbee GmbH waschen wird und/oder diese Gelder nicht für TF verwendet werden.
    Die Informationen und Dokumente, die der Coinsbee GmbH zur Identifizierung des Kunden zur Verfügung gestellt werden, werden gemäß den Datenschutzbestimmungen der Coinsbee GmbH verarbeitet.
  • Risikobewertung
    Für die Risikobewertung wird ein risikobasierter Ansatz verwendet. Das bedeutet, dass die Coinsbee GmbH die ML- und TF-Risiken versteht, denen sie ausgesetzt ist, und AML / CFT-Maßnahmen in einer Weise und in einem Umfang anwendet, die eine Minderung dieser Risiken gewährleistet. Diese Flexibilität ermöglicht es der Coinsbee GmbH, ihre Ressourcen in Situationen mit höheren Risiken bestmöglich einzusetzen und verstärkte Maßnahmen zu ergreifen.
  • Fortlaufende Überwachung
    Die Coinsbee GmbH überwacht laufend die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden. Alle Geschäftsbeziehungen werden kontinuierlich anhand des risikobasierten Ansatzes überwacht, unabhängig von ihrer Risikoklassifizierung. Der Umfang und die Art der Überwachung hängen jedoch vom Risikolevel des Kunden und dem jeweiligen angebotenen Service ab. Die fortlaufende Überwachung ermöglicht es der Coinsbee GmbH, tiefere Einblicke in die Profile und das Verhalten der Kunden zu gewinnen.
  • Aufzeichnung
    Die Coinsbee GmbH führt für jeden Kunden Aufzeichnungen im Rahmen des Kampfes gegen ML und TF. Diese werden gemäß geltendem Recht verschlüsselt. Dies soll es ermöglichen, effektive Untersuchungen, Strafverfolgungen und die Einziehung von kriminellem Eigentum so einfach wie möglich zu machen.
  • Kommunikation mit den zuständigen Behörden und Bereitstellung von Informationen
    Kommunikation mit den zuständigen Behörden und Bereitstellung von Informationen im Falle von Anfragen von Behörden im Rahmen des geltenden Rechts. Wenn der Verdacht oder das Wissen besteht, dass das Eigentum eines beliebigen Wertes direkt oder indirekt aus kriminellen Aktivitäten stammt oder an solchen Aktivitäten teilnimmt oder dass der beabsichtigte Zweck des Eigentums darin besteht, einen oder mehrere Terroristen oder eine terroristische Organisation zu unterstützen, wird die Coinsbee GmbH dies der zuständigen Behörde melden und bei Folgemaßnahmen kooperieren. Dies geht soweit, dass den Behörden (soweit gesetzlich zulässig) alle Daten des Kunden und kundenspezifische Aufzeichnungen zur Verfügung gestellt werden.

Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus

Durch den Vergleich von Kundendaten mit Sanktionslisten (OFAC) erfüllt die Coinsbee GmbH ihre rechtlichen Verpflichtigungen. Die Maßnahmen unterstützen das langfristige Ziel der Bekämpfung globaler Terrorismusaktivitäten. Neben EU-Sanktionslisten sind auch US-Sanktionslisten für die Coinsbee GmbH wichtig.